Allgemeine Rahmenbedingungen

Beim Erstgespräch entsteht oft ein erster Überblick über die Themen in der Psychotherapie. Zudem wird eine Arbeitsvereinbarung getroffen. Dies beinhaltet die Frequenz und Rahmenbedingungen der Therapie.

Terminabsagen

Termine, die innerhalb von 24 Stunden abgesagt werden, sind kostenpflichtig.

Verschwiegenheitspflicht

PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese dient der unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn und ist für das Gelingen der Therapie wesentlich, nach §15 PthG.

Kosten der Psychotherapie

Prinzipiell dauert eine psychotherapeutische Sitzung 50 Minuten und kostet mit Honorarnote EUR 100,00 Euro. Eine Doppeleinheit Psychotherapie dauert 90 Minuten und kostet EUR 200,00.

Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit, nach §6 UStG Absatz 1 Z 19.

Psychotherapie im Einzelsetting: 50 Minuten – EUR 100,00
Psychotherapie für das Kind – Elterngespräch: 50 Minuten – EUR 100,00
Psychotherapie im Mehrpersonensetting: 90 Minuten – EUR 200,00
Psychotherapie für Familien: 90 Minuten – EUR 200,00
Psychotherapie für Paare: 90 Minuten – EUR 200,00

Abrechnungsarten

Die Kosten für die Psychotherapie variieren je nach Abrechnungsart und je nachdem wie viel eine öffentliche Stelle oder die Krankenkasse übernimmt oder ob der Klient eine Selbstzahlung wünscht. Die Abrechnungsform der psychotherapeutischen Sitzungen klären wir in einem Erstgespräch.

Modellplätze und Poolplätze der Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung Tirol

Die Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung Tirol vergibt Modellplätze und Poolplätze. Die Abrechnung eines solchen Platzes erfolgt dann für den Klienten mit der Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung. Die Kosten für den Klienten betragen zwischen EUR 5,00 und EUR 30,00 pro Stunde, je nach Bedingungen. Die Voraussetzungen für einen Modellplatz oder Poolplatz der Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung Tirol können wir bei einem Erstgespräch klären.

Kostenzuschuss und Refundierungen durch die Krankenkasse

Es besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses für die Psychotherapie durch die Krankenkassen bei einer krankheitswertigen Störung (Diagnosen laut ICD 10). Dies ist eine Kassenleistung für Psychotherapie. Die Krankenkasse zahlt nach Einreichung der saldierten Rechnung (die Diagnose muss angeführt sein) einen Teil der Kosten der Psychotherapie zurück. Der Anteil variiert je nach Krankenkasse.

Refundierung ÖGK: EUR 31,50 Euro pro Sitzung
Refundierung SVS: EUR 45,00 Euro pro Sitzung
Refundierung KUF: 65,00 Euro pro Sitzung
Refundierung BVAEB: EUR 42,40 Euro pro Sitzung

Selbstzahlung der Psychotherapie

Es besteht auch die Möglichkeit der Selbstzahlung der Psychotherapie. Hier braucht es keine Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse.