Allgemeine Rahmenbedingungen für die Psychotherapie
Beim Erstgespräch entsteht oft ein erster Überblick über die Themen in der Psychotherapie. Zudem wird eine Arbeitsvereinbarung getroffen. Dies beinhaltet die Frequenz und Rahmenbedingungen der Therapie.
Terminabsagen
Termine, die innerhalb von 24 Stunden abgesagt werden, sind kostenpflichtig.
Verschwiegenheitspflicht
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese dient der unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn und ist für das Gelingen der Therapie wesentlich, nach §15 PthG.
Kosten der Psychotherapie
Prinzipiell dauert eine psychotherapeutische Sitzung 50 Minuten und kostet mit Honorarnote EUR 90,00. Eine Doppeleinheit Psychotherapie dauert 100 Minuten und kostet EUR 180,00. Die Honorarnote der Psychotherapie stelle ich im Folgemonat aus.
Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit, nach §6 UStG Absatz 1 Z 19.
Psychotherapie im Einzelsetting: 50 Minuten – EUR 90,00
Psychotherapie für das Kind – Elterngespräch: 50 Minuten – EUR 90,00
Psychotherapie im Mehrpersonensetting: 100 Minuten – EUR 180,00
Psychotherapie für Familien: 100 Minuten – EUR 180,00
Psychotherapie für Paare: 100 Minuten – EUR 180,00
Abrechnungsarten
Die Kosten für die Psychotherapie variieren je nach Abrechnungsart und je nachdem wie viel eine öffentliche Stelle oder die Krankenkasse übernimmt oder ob der Klient eine Selbstzahlung wünscht. Die Abrechnungsform der psychotherapeutischen Sitzungen klären wir in einem Erstgespräch.
Kostenzuschuss und Refundierungen durch die Krankenkasse
Es besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses für die Psychotherapie durch die Krankenkassen bei einer krankheitswertigen Störung (Diagnosen laut ICD 10). Dies ist eine Kassenleistung für Psychotherapie. Die Krankenkasse zahlt nach Einreichung der saldierten Rechnung (die Diagnose muss angeführt sein) einen Teil der Kosten der Psychotherapie zurück. Der Anteil variiert je nach Krankenkasse. Von der ÖGK erhält man beispielsweise EUR 28,93, von der SVS und BVA werden EUR 40,00 refundiert:
Refundierung ÖGK: EUR 28,93
Refundierung SVS: EUR 40,00
Refundierung BVA: EUR 40,00
Kosten Supervision
Supervision ist mehrwertssteuerpflichtig.
Einzelsupervision: 50 Minuten – EUR 110,00 inklusive Mehrwertssteuer
Gruppensupervision: 100 Minuten – EUR 130,00 inklusive Mehrwertssteuer
Allgemeine Rahmenbedingungen
Beim Erstgespräch entsteht oft ein erster Überblick über die Themen in der Psychotherapie. Zudem wird eine Arbeitsvereinbarung getroffen. Dies beinhaltet die Frequenz und Rahmenbedingungen der Therapie.
Terminabsagen
Verschwiegenheitspflicht
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese dient der unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn und ist für das Gelingen der Therapie wesentlich, nach §15 PthG.
Kosten der Psychotherapie
Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit, nach §6 UStG Absatz 1 Z 19.
Psychotherapie im Einzelsetting: 50 Minuten – EUR 90,00
Psychotherapie für das Kind – Elterngespräch: 50 Minuten – EUR 90,00
Psychotherapie im Mehrpersonensetting: 100 Minuten – EUR 180,00
Psychotherapie für Familien: 100 Minuten – EUR 180,00
Psychotherapie für Paare: 100 Minuten – EUR 180,00
Abrechnungsarten
Kostenzuschuss und Refundierungen durch die Krankenkasse
Refundierung ÖGK: EUR 28,93 pro Sitzung
Refundierung SVS: EUR 40,00 pro Sitzung
Refundierung BVA: EUR 40,00 pro Sitzung
Kosten Supervision
Einzelsupervision: 50 Minuten – EUR 110,00 inklusive Mehrwertssteuer
Gruppensupervision: 100 Minuten – EUR 130,00 inklusive Mehrwertssteuer